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   OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 161/95   

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OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 161/95 (https://dejure.org/1995,12529)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.12.1995 - 5 L 161/95 (https://dejure.org/1995,12529)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Dezember 1995 - 5 L 161/95 (https://dejure.org/1995,12529)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 102/99

    Anspruch einer evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde gegen die Gemeinde auf

    Im Sinne des § 25 Abs. 2 KiTaG a.F. ausreichend und dem Gesetz entsprechend ist das Angebot in der Wohngemeinde nur dann, wenn es dort freie Plätze in der von den Erziehungsberechtigten gewünschten Art (insbesondere hinsichtlich des Erziehungskonzeptes) gibt (Fortführung der Rechtsprechung, OVG Schleswig, Urteil vom 18.02.1995, 5 L 161/95, Die Gemeinde 1996, 214).

    Danach ist im Sinne des § 25 Abs. 2 KiTaG a.F. ausreichend und dem Gesetz entsprechend das Angebot in der Wohngemeinde nur dann, wenn es dort freie Plätze in der von den Erziehungsberechtigten gewünschten Art (insbesondere hinsichtlich des Erziehungskonzeptes) gibt (OVG Schleswig, Urteil vom 18.02.1995, 5 L 161/95, Die Gemeinde 1996, 214).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 191/98

    Anspruch auf Zahlung eines Kostenausgleichs für Kindertageseinrichtungen gemäß §

    Insoweit ist an der Rechtsprechung des (früher zuständigen) 5. Senats des OVG Schleswig festzuhalten, wonach die Frage, inwieweit ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht bzw. ob eine Einrichtung in einen Bedarfsplan nach § 7 KiTaG aufgenommen worden ist, für die Bestimmung des ausreichenden und gesetzesentsprechenden Angebots i.S.d. § 25 Abs. 2 KiTaG unergiebig ist (vgl. Urteile vom 18.12.1995, 5 L 86/95, NVwZ-RR 1997, 63 ff., 5 L 140/95, a.a.O., 5 L 136/95, ZfJ 1996, 467, 5 L 159/95, RsDE Nr. 34/1996, 96 ff., 5 L 161/95, Die Gemeinde 1996, 214 und 5 L 122/95, n.v.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1998 - 2 L 32/98

    Zuschußbegehren; Kindergartenträger; Betriebskosten; Kindertageseinrichtung;

    Soweit der Kläger (insbesondere) vorprozessual auf § 25 Abs. 2 KiTaG und die dazu ergangenen Urteile des 5. Senats des erkennenden Gerichts vom 18. Dezember 1995 (u.a. 5 L 86/95, in: NVwZ-RR 1997, 63 f. = SchlHA 1996, 256 ff; 5 L 136/95, in: ZfJ 1996, 467 ff., mit Beschl. d. BVerwG v. 27.06.1996, 9 B 126.96, a.a.O., S. 471; 5 L 159/95; 5 L 161/95, in: Die Gemeinde 1996, 214; 5 L 122 und 123/95, vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 25.07.1996, 8 B 150.96, Buchholz 415.1 Allg.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 86/95

    Ganztagskindertagesstätte; Bedarf; Bedarfsdeckung

    Entscheidend ist, daß es damals im Gebiet der Beklagten keine Ganztagseinrichtung gab, für die sich die Eltern hier in Ausübung ihres Wunsch- und Wahlrechts aus § 12 Abs. 1 KiTaG entschieden hatten (zur Bedeutung der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts für den Anspruch nach § 25 Abs. 2 KiTaG, vgl. die Urteile vom heutigen Tage in den Sachen 5 L 161/95 u.a.); denn wenn (nachgefragte) Ganztagseinrichtungen in einer Gemeinde nicht vorhanden sind, besteht dort kein ausreichendes, den Anforderungen des Gesetzes entsprechendes Angebot im Sinne des § 25 Abs. 2 KiTaG.
  • VG Schleswig, 02.04.2003 - 15 A 211/02

    Kindergartenplatz, Kostenerstattung

    Nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts war schon nach § 25 Abs. 2 KiTaG a.F. (Fassung des Kindertagesstättengesetzes vom 12.12.1991) von einer Kostenerstattungspflicht (damals im Verhältnis des Einrichtungsträgers zur Wohnortgemeinde) anknüpfend an das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern auszugehen, wenn es in der Wohnortgemeinde keine freien Kindertagesstättenplätze in der von den Erziehungsberechtigten gewünschten Art gab (OVG Schleswig, Urteil vom 18.02.1995, 5 L 161/95, Die Gemeinde 1996, 214).
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